Stellungnahme zur Social Media-Nutzung von Jugendlichen

Kinder und Jugendliche schützen, Plattformen regulieren, Menschen befähigen und Teilhabe ermöglichen

Medienbildung ist kein Projekt, sondern Teil der öffentlichen Bildungsinfrastruktur

Social Media ist für Jugendliche längst mehr als eine bloße Freizeitbeschäftigung. Der digitale Raum ist heute ebenso Teil ihrer Lebenswelt wie der analoge. Ein häufig diskutiertes pauschales Verbot sozialer Medien würde daher einen erheblichen Eingriff in den Alltag und die Lebensrealität vieler junger Menschen darstellen. Im digitalen Raum werden Freundschaften gepflegt, Identitäten entwickelt und gesellschaftliche sowie politische Teilhabe ermöglicht. Jugendliche informieren sich über aktuelle Themen, beteiligen sich an öffentlichen Diskursen und erleben Zugehörigkeit zu ihren Peer-Groups. Soziale Medien sind damit ein zentraler Ort für Kommunikation, Information und Partizipation.

In der Debatte stehen dem erhebliche Risiken gegenüber. Psychische Belastungen, Desinformation, Hassrede und Radikalisierung gehören ebenso zur Realität wie Cybermobbing, Cybergrooming oder der Kontakt mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten.

Die Frage ist jedoch, ob ein pauschales Verbot diesen Herausforderungen tatsächlich wirksam begegnen kann. Die Position des Landesfachverbandes Medienbildung Brandenburg ist hierzu eindeutig: Nein. Ein Verbot greift zu kurz. Der Jugendmedienschutz basiert – im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention – auf einem Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Diese drei Dimensionen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern müssen stets gemeinsam gedacht und umgesetzt werden.

Schutz, Befähigung und Teilhabe

Durch den Schutz-Ansatz müssen sichere Rahmenbedingungen geschaffen, Plattformen reguliert und so zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet werden. Der Aspekt der Befähigung ermöglicht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen kompetenten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit digitalen Medien. Teilhabe beschreibt den eigenen Zugang zum digitalen Raum, um Teil demokratischer Diskurse zu sein, mitzubestimmen und die eigene Meinung zu äußern. Nur das Zusammenspiel
dieser drei Bereiche ermöglicht ein sicheres und demokratisches Aufwachsen
in einer digital geprägten Gesellschaft.

Auch die Expertenkommission des BMBFSFJ bezieht sich in ihren am
24. Juni 2026 veröffentlichten Handlungsempfehlungen auf diesen
Dreiklang und nimmt so die Perspektive der Kinderrechte in den
Vordergrund. Gleichzeitig appelliert die Kommission an uns alle als eine Verantwortungsgemeinschaft und schlägt verschiedene Maßnahmen vor,
die den digitalen Raum regulieren, aber auch Medienbildung systematisch
stärken sollen.

Die Bedeutung der außerschulischen Jugendmedienbildung

Ein essenzieller Baustein der Medienbildung in einer Demokratie ist die außerschulische Jugendarbeit. Durch die Freiwilligkeit als Grundlage schafft dieser Bereich einen sicheren Raum für vertrauensvolle Medienarbeit abseits der formalen schulischen Lernsettings. Es gibt in Brandenburg einen großen Pool an ausgezeichnet ausgebildeten und motivierten Fachkräften der Medienbildung. Damit Medienbildung langfristig und effektiv wirken kann, braucht es neben den Fachkräften die richtigen strukturellen Rahmenbedingungen.

Die Debatte um ein Social Media-Verbot bietet Anlass, einen differenzierten Blick auf die politische und gesellschaftliche Situation zu richten. An welchen Stellschrauben muss angesetzt werden, um gemeinsam mit den bereits vorhandenen Akteur:innen nachhaltige zentrale und dezentrale Maßnahmen umzusetzen?

Der Landesfachverband Medienbildung Brandenburg e.V. als die zentrale fachliche Expertenorganisation unseres Bundeslandes fordert statt eines pauschalen Social Media-Verbots einen differenzierten Kanon an Maßnahmen, die den enormen Herausforderungen beim Aufwachsen in unserer zunehmend mediatisierten Umwelt gerecht werden.

Unsere Forderungen

Wer Kinder und Jugendliche stärken will, muss Medienbildung dauerhaft in allen Bildungsbereichen verankern. Brandenburg verfügt über engagierte Fachkräfte und funktionierende Netzwerke. Diese müssen langfristig gesichert und ausgebaut werden. Medienbildung muss als dauerhafte öffentliche Bildungsaufgabe verstanden und entsprechend finanziert werden.

Wir fordern: 

  • verbindliche Medienbildung in Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe und Erwachsenenbildung
  • dauerhaft finanzierte medienpädagogische Fachkräfte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie eine strukturelle Förderung außerschulischer Medienbildung durch mindestens eine volle medienpädagogische Stelle pro Landkreis (18+1)
  • den Ausbau regional verankerter und vernetzter Medienbildungszentren
  • Medienbildung als verbindlichen Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie pädagogischen Fachkräften
  • den Ausbau der Schulsozialarbeit mit medienpädagogischer Kompetenz
  • die Verzahnung von Medienbildung, Demokratiebildung und KI-Kompetenz
  • Förderung der Begleitung von Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung medienpädagogischer Konzepte durch spezialisierte Träger und Fachkräfte
  • eine langfristige Finanzierung bestehender Netzwerke der Medienbildung und Fachstellen anstelle befristeter Projektförderungen

Erwachsene und insbesondere Eltern sind die wichtigsten Begleiter:innen ihrer Kinder im digitalen Alltag. Sie dürfen mit dieser Aufgabe jedoch nicht allein gelassen werden.  Digitale Erziehung gelingt dort, wo Eltern Orientierung, Beratung und Unterstützung erhalten. Verantwortung allein auf Familien zu übertragen, wird den Herausforderungen digitaler Lebenswelten nicht gerecht.

Wir fordern deshalb: 

  • flächendeckende Elternbildungsangebote
  • niedrigschwellige Beratungsstellen in allen Landkreisen
  • medienpädagogische Familienbildung von Beginn an
  • verständliche Informationsangebote zu Social Media, Künstlicher Intelligenz und digitalen Risiken
  • besondere (aufsuchende) Unterstützung für Familien mit erhöhtem Beratungsbedarf

Der Bund muss Kinder- und Jugendmedienschutz als ein Zusammenspiel aus Regulierung und Bildung verstehen.

Wir fordern: 

  • die stringente Weiterverfolgung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen der Expertenkommission des BMBFSFJ in einem partizipativen Prozess mit den Akteur:innen
  • die konsequente Umsetzung und Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes
  • eine stärkere Aufsicht über digitale Plattformen
  • bundesweite Programme zur Förderung von Medienkompetenz in allen Altersgruppen
  • die nachhaltige Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte
  • eine dauerhafte Förderung medienpädagogischer Beratungs- und Unterstützungsangebote
  • die verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Gesetzgebungsverfahren, die ihre digitale Lebenswelt betreffen

Die Europäische Union hat mit dem Digital Services Act, dem Digital Markets Act und der KI-Verordnung wichtige Grundlagen geschaffen. Nun müssen diese Regelungen konsequent weiterentwickelt und durchgesetzt werden.

Wir fordern: 

  • zwingende Durchsetzung bestehender Plattformregeln
  • verpflichtendes Safety by Design für alle großen Plattformen
  • standardmäßig aktivierte Jugendschutz-Einstellungen
  • ein Verbot manipulativer Plattformmechanismen wie Endlos-Scrollen, Dark Patterns, variable Belohnungssysteme und exzessive Push-Benachrichtigungen
  • transparente und überprüfbare Empfehlungsalgorithmen
  • datenschutzfreundliche und altersgerechte Zugänge
  • wirksame Sanktionen gegen Plattformen, die gegen Kinder- und Jugendschutz verstoßen
  • die Förderung gemeinwohlorientierter, nicht-kommerzieller digitaler Kommunikations- und Beteiligungsräume für Kinder und Jugendliche

Der Schutz junger Menschen beginnt bei der Verantwortung und Regulierung der Plattformen. Dass die Kompetenz der europäischen Kommission gleichzeitig die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Tech-Giganten sowie den Erhalt einer demokratischen Online-Landschaft beinhaltet, wird von uns mit Skepsis beurteilt. Eine Trennung der Zuständigkeiten wäre aus unserer Sicht geboten.

Medienkompetenz ist eine lebenslange Aufgabe

Medienkompetenz endet nicht mit dem 18. Lebensjahr. Auch Erwachsene benötigen digitale Kompetenzen im sicheren Umgang mit sozialen Medien, Künstlicher Intelligenz, Desinformation, Deepfakes, Plattformalgorithmen und Datenschutz.

Deshalb muss Medienbildung als lebenslange Bildungsaufgabe verstanden werden. Lehrkräfte, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialarbeit, Verwaltung, Politik und Ehrenamt benötigen kontinuierliche Fortbildungen sowie verlässliche Unterstützungsstrukturen.  Eine demokratische Gesellschaft braucht Bürger*innen, die Informationen kritisch bewerten, Manipulation erkennen und digitale Räume verantwortungsvoll mitgestalten können.

Unser Fazit

Australien zeigt, dass ein einfaches Verbot die erhofften schnellen Effekte weitgehend verfehlt. Es verschiebt das Problem aus der Verantwortungsgemeinschaft auf die Kinder und Jugendlichen. Es gefährdet Beziehungen und legt eine weitere Last auf die Schultern der ohnehin ausgelasteten Eltern. Ein Verbot nimmt vor allem die Plattformen als Verursacher aus der Verantwortung, sich den gebotenen Aufgaben zu stellen – die sich neben den Kindern und Jugendlichen auch für die Gesamtheit der Nutzerschaft ergeben.

Deshalb gilt:

Europa reguliert Plattformen.

Der Bund sorgt für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz.

Das Land Brandenburg stärkt die Medienbildung.

Nur wenn Schutz, Befähigung und Teilhabe gemeinsam umgesetzt werden, entstehen digitale Räume, in denen Kinder und Jugendliche sicher, selbstbestimmt und demokratisch aufwachsen können.

Der Landesfachverband Medienbildung Brandenburg e.V. setzt sich deshalb für eine Politik ein, die digitale Teilhabe ermöglicht, Risiken wirksam begrenzt und Medienbildung dauerhaft als Bestandteil der öffentlichen Bildungsinfrastruktur verankert. Denn Medienbildung ist keine freiwillige Zusatzaufgabe – sie ist eine Grundvoraussetzung für Demokratie, gesellschaftliche Teilhabe und ein entwicklungsförderndes sowie sicheres Aufwachsen in der digitalen Welt.

17. Juli 2026