Der Landesfachverband Medienbildung Brandenburg e.V. sucht im Rahmen des Projekts „JugendApp in Brandenburg: Förderung der digitalen Teilhabe und Demokratiebildung“ eine*n Partner*in für die Entwicklung einer mobilen App zur digitalen Jugendbeteiligung. Ziel ist es, Jugendlichen im ländlichen Raum Brandenburgs eine sichere, interaktive und niedrigschwellige Möglichkeit zu bieten, sich aktiv an kommunalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Das Projekt wird durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert und wissenschaftlich von der Universität Duisburg-Essen begleitet. Die App wird zunächst an zehn Modellstandorten pilotiert.
Bewerbungs- und Angebotsbedingungen
Bewerbungs- und Angebotsbedingungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Leistungszeitraum:
November 2025 – Dezember 2027
Vergabeart:
Offene Ausschreibung
Ansprechpartnerinnen für Rückfragen:
Jetzt bewerben!
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie Informationen zu Fristen und Anforderungen finden Sie hier:
Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei per E-Mail (max. 10 MB)!
Angebots- und Zuschlagsfrist
Frist für die Angebotsabgabe: 17.11.2025, 12:00 Uhr
Zuschlags- und Bindefrist endet am: 31.12.2025, 12:00 Uhr
Bieter*innen Fragen
Fragen zur Ausschreibung können bis zum 7.11.2025 per E-Mail eingereicht werden. Die Fragen und Antworten werden allen Bieter* innen nachfolgend in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Es soll eine zentrale App geben, in der alle Kommunen integriert sind. Die App soll für die einzelnen Standorte anpassbar sein (eigenes Logo etc.).
Beide Varianten sind grundsätzlich möglich. Sowohl die Nutzung klassischer Cloud-Anbieter (z. B. AWS, Google Cloud, OVH) als auch der Betrieb auf einem eigenen Server (z. B. Ubuntu-System bei einem Hosting-Anbieter) kommen infrage. Der Betrieb auf einem eigenen Server ist mit Blick auf die Einhaltung der DSGVO Bestimmungen möglicherweise zu bevorzugen.
Der offizielle Projektbeginn war am 1.1.2025. Der Auftrag für die Jugend-App soll nach Ablauf der Ausschreibungsfrist (17.11.2025) so schnell wie möglich vergeben werden, so dass die Entwicklung der App so schnell wie möglich umgesetzt werden kann. Daraus ergibt sich die Präferenz für eine bereits bestehende App, die weiterentwickelt wird.
Ja, allerdings: Bei der Bewertung der Angebote und der Eignungskriterien orientieren wir uns am Bewertungsraster (Anlage 6). Theoretisch können Defizite in einem Bereich durch hohe Punktzahlen in anderen Kriterien ausgeglichen werden.
Unsere bevorzugte Lösung ist die Nutzung bestehender Open-Source-Komponenten. Sollte sich ergeben, dass die z.B. aus Kostengründen nicht realisierbar ist, kann alternativ eine Verlinkung eine Option sein.
Es sollen an den Abstimmungen nicht nur Nutzer*innen teilnehmen können, die registriert sind, sondern wir wünschen uns drei verschiedene Nutzungsoptionen: die Möglichkeit der Teilnahme/Nutzung ohne Registrierung (z. B. Stimmungsbilder abfragen), mit Registrierung und mit ordnungsgemäßer Stimmabgabe (Verifizierung).
Das technische Konzept kann unterschiedliche Ansätze/Optionen enthalten, die anschließend gemeinsam mit den Standorten und den Jugendlichen abgestimmt werden.
Nein. Das hängt von den Bedarfen der Standorte ab.
Nein. Wir streben das Nutzen/die Kooperation/Zusammenarbeit bestehender Anwendungen an.
Das Team des lmb.
Nein. Wir streben das Nutzen/die Kooperation/Zusammenarbeit bestehender Anwendungen an.
In erster Linie Soziale Medien wie Instagram, aber auch Internetauftritte oder bereits bestehende Anwendungen der Standorte.
Jugendliche wie auch Akteur*innen der Jugendarbeit sollen selbst Inhalte einstellen können. Darüber hinaus sind Schnittstellen zu vorhandenen Anwendungen angestrebt.
Denkbar wäre z.B. dass ein lokal befindlicher QR-Code abgescannt werden muss, um nachzuweisen, dass man an einer Veranstaltung teilgenommen hat.
Im Rahmen von Abstimmungen können QR-Codes zur sicheren und datenschutzkonformen Identifizierung teilnahmeberechtigter Personen dienen, ohne dass personenbezogene Daten dauerhaft gespeichert werden müssten. Jede berechtigte Person erhält einen individuellen QR-Code, der einen einmalig gültigen, zufällig generierten Token enthält. Beim Scannen dieses QR-Codes über die App oder eine Weboberfläche wird der Token im Cloud-basierten Backend überprüft. Ist er gültig und noch nicht verwendet, wird die Stimmabgabe freigegeben. Nach erfolgter Abstimmung wird der Token ungültig, um Mehrfachabstimmungen zu verhindern.
Zum einen könnte über einen QR-Code verifiziert werden, dass eine Person an einer Veranstaltung teilgenommen hat indem sie den QR-Code scannt. Eine weitere Möglichkeit wäre bei Abstimmungen, dass nur Personen die den Code haben abstimmen und so sichergestellt werden kann, dass jeweils nur einmal abgestimmt wird.
Es geht darum das Jugendliche in einer bestimmten Region für diese Region abstimmen können. Durch standortbasierte Dienste wie GPS könnte die lokale Anwesenheit geprüft werden.
Leider ist es nicht möglich, die einzelnen Funktionen den jeweiligen Rollouts zuzuordnen.
Wir gehen davon aus, dass die App verschiedene Module/Funktionalitäten hat, die die jeweiligen Standorte dann für sich nutzen können.
Die Standorte sollen die Möglichkeit haben, die Ausprägung/Gestaltung von Features mizubestimmen.
Bei der Wirtschaftlichkeit geht es uns um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Allein der Stundensatz ist nicht ausschlaggebend.
Unsere Ausschreibung sieht die Vorlage von Geschäftsberichten der letzten drei Jahre vor. Sollte Ihre Organisation noch keine drei Geschäftsjahre abgeschlossen haben, bitten wir um die Einreichung aller verfügbaren Geschäftsberichte sowie ergänzender Nachweise über die bisherige Tätigkeit und Leistungsfähigkeit (z. B. Projektberichte, Referenzen, Produktdokumentationen).
Grundsätzlich ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bestandteil der einzureichenden Unterlagen. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegen, kann er nachgereicht werden, sofern Sie mit dem Angebot einen Nachweis über die fristgerechte Beantragung (z. B. Kopie des Antrags oder eine Bestätigung des Ordnungsamts) einreichen.
Werden Unterauftragnehmer*innen beauftragt, muss auch deren Eignung und Leistungsfähigkeit nachgewiesen sein. D.h. diese Eignungspunkte, die die Auftragnehmer*innen nachweisen, müssen auch für Unterauftragnehmer*innen nachgewiesen werden (siehe Bewerbungs- und Angebotsbedingungen Punkt 9. Teilnahmebedingungen).
a) Was ist damit gemeint?
Damit ist gemeint, dass im Rahmen des zu erstellenden Technischen Konzepts die verwendeten Schnittstellen (APIs), die Externen Dienste und die Open Source-Komponenten detailliert beschrieben werden müssen
b) Sind APIs gemeint, welche die App zur Verfügung stellt oder solche, welche von der App genutzt werden oder beides?
Beides.
c) Welche externen Dienste sind gemeint?
In erster Linie Soziale Medien wie Instagram, aber auch Internetauftritte oder bereits bestehende Anwendungen der Standorte.
d) Sind mit Open-Source-Komponenten die von der Jugendapp verwendeten Bibliotheken oder Technologien (der Dev-Stack) gemeint?
Die Anforderung „Open Source“ umfasst die Öffentliche Zugänglichkeit des Quellcodes. Dies bezieht sich auf die grundlegenden Technologien und den Code der App.
Die Anforderungen an den Hosting-Standort sind: sichere Serverstandorte in der EU oder der Schweiz und DSGVO-konforme Datenverarbeitung.
QR-Code-Verifizierung bei Abstimmungen: Was wird zu welchem Zeitpunkt mit einem QR-Code verifiziert?
Denkbar wäre z.B., dass ein lokal befindlicher QR-Code abgescannt werden muss, um nachzuweisen, dass man an einer Veranstaltung teilgenommen hat.
Im Rahmen von Abstimmungen können QR-Codes zur sicheren und datenschutzkonformen Identifizierung teilnahmeberechtigter Personen dienen, ohne dass personenbezogene Daten dauerhaft gespeichert werden müssten. Jede berechtigte Person erhält einen individuellen QR-Code, der einen einmalig gültigen, zufällig generierten Token enthält. Beim Scannen dieses QR-Codes über die App oder eine Weboberfläche wird der Token im Cloud-basierten Backend überprüft. Ist er gültig und noch nicht verwendet, wird die Stimmabgabe freigegeben. Nach erfolgter Abstimmung wird der Token ungültig, um Mehrfachabstimmungen zu verhindern.
a) Für welche der vorgesehenen Funktionen ist diese Verifikation erforderlich?
Verifizierte Identitäten sind für Funktionen erforderlich, bei denen ein hoher Schutzbedarf besteht oder eine eindeutige Zuordnung der Nutzer zwingend notwendig ist. Dies betrifft insbesondere die Beteiligung an Petitionen und Abstimmungen, um die ordnungsgemäße Stimmenabgabe zu gewährleisten.
Es könnte sich bspw. um Abstimmungen innerhalb eines Jugendparlaments handeln
b) Welche Form der verifizierten Identitäten sind gewünscht
Hier gibt es noch keine Präferenz
c) Welche der folgenden sind z.B. gewünscht: SMS-Verfikation, Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Video-Ident-Verfahren, eID-Funktion des Personalausweises, PostIdent-Verfahren?
Hier gibt es noch keine Präferenz.
d) Gibt es noch weitere, die erwünscht sind?
Hier gibt es noch keine Präferenz.
Es gibt zwei Personen, die in dem Projekt als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Die Entwicklung der App hat im Projekt eine hohe Priorität. In der Regel sollten Antworten innerhalb von 72 Stunden erfolgen.
Im Veranstaltungskalender, da dieser eine Filterfunktion nach Orten ermöglichen muss. Auch für eine geobasierte Beteiligung kann dies sinnvoll sein.
Hier gibt es noch keine konkreten Überlegungen. Das müsste mit den Standorten entwickelt werden.
Hiermit sind Anreize gemeint, sich in der App zu beteiligen/diese zu nutzen.
Die Spezifikationen sind noch nicht bekannt.
Die Spezifikationen sind noch nicht bekannt.
Es ist noch nicht erfolgt, sondern Teil dieser Ausschreibung.
a) Soll eine unabhängige Prüfung der Barrierfreiheit erfolgen, z.B. mit https://bitvtest.de/?
Barrierefreiheit sollte von Beginn an bei der Entwicklung mitgedacht werden. Eine unabhängige Prüfung kann sinnvoll sein.
b) Wenn ja, ist dies Teil des ausgeschriebenen Aufwands oder führt das der Auftraggeber selber durch?
Wenn das technische Konzept eine Prüfung der angestrebten Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 vorsieht und einkalkuliert, zeigt das, das Barrierefreiheit ernst genommen wird und von Beginn an mitgedacht wird.
Da wir in unserer Ausschreibung die Verwendung/Weiterentwicklung bereits bestehender Apps bevorzugen, bewerten wir ein Angebot höher, deren App-Design und Usability dennoch flexibel ist, und auf Bedürfnisse einzelner Standorte angepasst werden kann.
Wirtschaftlichkeit bezeichnet eben nicht den reinen Angebotspreis, sondern das Verhältnis des Angebotspreises zu den zu erwartenden Leistungen. Aus der Gewichtung geht hervor, dass nicht allein ein niedriger Angebotspreis entscheidend ist, sondern dessen Relation zu den Leistungen (70%). Deswegen sind qualitative Leistungsmerkmale in der Abwägung der Wirtschaftlichkeit enthalten.
Die Leistungspunkte „Programmierung und Implementierung der App-Funktionalitäten“ oder „Integration von Drittanbieter-Diensten“ sind bewusst allgemein gehalten, um einen Spielraum zu ermöglichen. Welche Funktionen (Must-haves und nice-to-haves) wir uns für die App vorstellen, sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Die Ausgestaltung der App erfolgt immer in Abstimmung mit den Standorten.
„Programmierung und Implementierung der App-Funktionalitäten“ umfasst die eigenentwickelten Funktionen der App. „Integration von Drittanbieter-Diensten“ bezieht sich auf die Anbindung externer Systeme über Schnittstellen (z. B. Karten, Buchungssysteme). Beide Positionen unterscheiden sich in Aufwand, Abhängigkeiten und technischer Komplexität, daher halten wir die Unterscheidung für sinnvoll. Ihre Kalkulation wird dadurch transparenter und wir können besser nachvollziehen, wie viel Aufwand in Eigenentwicklung vs. Integration fließt.
Leider ist es nicht möglich, die einzelnen Funktionen den jeweiligen Rollouts zuzuordnen.
Wir gehen davon aus, dass die App verschiedene Module/Funktionalitäten hat, die die jeweiligen Standorte dann für sich nutzen können.
Die Standorte sollen die Möglichkeit haben, die Ausprägung/Gestaltung von Features mitzubestimmen.
Bei der Wirtschaftlichkeit geht es uns um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Allein der Stundensatz ist nicht ausschlaggebend.