Social Media Verbot – Wer übernimmt Verantwortung?
Am 25. Juni 2026 fand das Bildungspolitische Forum des Landesfachverbands Medienbildung Brandenburg e.V. (lmb) im Hoffbauer Tagungshaus auf Hermannswerder in Potsdam statt. Unter dem Motto „Social Media Verbot – Wer übernimmt Verantwortung?“ diskutierten Politik, Fach- und Verwaltungskräfte sowie ausdrücklich Jugendliche über die Frage eines Social Media Verbots. Die Veranstaltung beleuchtete insbesondere den zentralen Zwiespalt: Wie schützen wir Kinder und Jugendliche wirksam, ohne ihnen ihre digitale Mündigkeit und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu nehmen?
Nach der Eröffnung und Begrüßung durch Frank Feuerschütz (Vorstandsvorsitzender des lmb e.V.) und einem Grußwort von Dr. Florian Kerkau /Geschäftsführer des lmb e.V.) führten zwei Keynotes in das Thema ein, bevor eine Podiumsdiskussion die unterschiedlichen Perspektiven zusammenbrachte.
Keynote I: Kristina Richter – „Schützen heißt befähigen. Warum ein Verbot zu kurz greift.“
Kristina Richter, Geschäftsführerin des Medienkulturzentrums Dresden e.V. und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), eröffnete mit einem klaren Plädoyer gegen die Verkürzung der Debatte auf ein Verbot.
Richter hob hervor, dass soziale Medien für junge Menschen kein bloßes Freizeitvergnügen, sondern ein Lebensraum sind. Hier fließen die Pflege des Freundeskreis, Nachrichtenkonsum, Identitätsbildung und Ausgestaltungsprozesse der Zugehörigkeit ineinander. Digital und analog seien dabei nicht zwei getrennte Welten, sondern ein einziger Lebensraum. Wer hier nur verbiete, lasse die jungen Menschen mit genau dem Raum allein, in dem sie sich ohnehin bewegten.
Den Kern ihres Vortrags bildete der Dreiklang des Jugendmedienschutzes aus Schutz (vor realen Risiken bewahren), Befähigung (verstehen, einordnen, selbst handeln) und Teilhabe (dabei sein, mitreden, dazugehören). Ein Verbot greife in allen drei Dimensionen zu kurz: Es bilde weder Kinder noch Eltern oder Fachkräfte aus, lasse überforderte Eltern allein, gefährde im schlimmsten Fall die Vertrauensbeziehung zwischen Erwachsenen und Jugendlichen und mache die Plattformen weder sicherer noch besser.
Mit Blick auf das australische Vorbild zeigte Richter, dass das Problem durch ein Verbot nicht gelöst, sondern nur aus dem Blick gerät: Nach Angaben der australischen Aufsichtsbehörde hätten fast 70 Prozent der betroffenen Jugendlichen weiterhin Zugang. Die Nutzung finde dann heimlich statt, schlimmstenfalls ganz ohne Begleitung durch Eltern, Lehrkräfte oder andere Vertrauenspersonen.
Verantwortung, so ihr Fazit, trügen alle gemeinsam: die Plattformen (Design und Recht einhalten), Bund und Land (Recht durchsetzen und Bildung finanzieren), die Bildung (befähigen) und die Familien (begleiten). Weil Bildung Landesaufgabe sei, stehe gerade auch Brandenburg in der Pflicht.
Keynote II: Dr. Kristian Kunow – Jugendmedienschutz aus Sicht der Medienaufsicht
Dr. Kristian Kunow, stellvertretender Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), ergänzte die pädagogische Perspektive um die der Aufsicht. Er ordnete die deutsche Medienregulierung ein: 14 unabhängige Landesmedienanstalten sichern als Aufsichtsbehörden die Vielfalt in Rundfunk und Telemedien, gestützt auf ein dichtes Geflecht von Rechtsgrundlagen vom europäischen Digital Services Act (DSA) über das Jugendschutzgesetz des Bundes bis hin zum Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder.
Kunow machte anschaulich, wie die Aufsicht in der Praxis vorgeht. Dabei unterscheidet das Recht zwischen absolut unzulässigen Inhalten (etwa verbotene Kennzeichen, Volksverhetzung, Holocaustleugnung) und solchen, die Kindern und Jugendlichen nur unter Schutzvorkehrungen zugänglich gemacht werden dürfen. Für die Durchsetzung stehen Verwaltungs-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und DSA-Verfahren zur Verfügung.
Ein besonderer Blick galt dem KI-Tool KIVI, mit dem die Landesmedienanstalten seit 2022 bundesweit arbeiten. Hierbei handelt es sich um eine halbautomatisierte Lösung, die Inhalte automatisch sucht, analysiert und vorsortiert, während die rechtliche Bewertung in menschlicher Hand bleibt. Die Fallzahlen im Jugendmedienschutz sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, was den wachsenden Handlungsdruck verdeutlicht.
Kunows zentraler Punkt lautete jedoch: „Es sind nicht nur die Inhalte.“ Er verwies auf die vorläufige Feststellung der EU-Kommission, wonach TikTok mit seinem suchtwirksamen Design – endlosem Scrollen, automatischer Wiedergabe, Push-Benachrichtigungen und einem stark personalisierten Empfehlungssystem – gegen den DSA verstoße. Damit rückte er die Verantwortung der Plattformen und ihrer Geschäftsmodelle ins Zentrum.
Podiumsdiskussion: Wer übernimmt Verantwortung?
In der von T!na Knop moderierten Podiumsdiskussion trafen die beiden Keynote-Speaker auf Vertreter*innen aus Landespolitik, Schüler*innenvertretung und Praxis. Auf dem Podium saßen neben Kristina Richter und Dr. Kristian Kunow: Annemarie Wolff (SPD, MdL), stellvertretende Vorsitzende des Bildungsausschusses, Falk Peschel (BSW, MdL), parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, und Jakob Stamm, Sprecher des Landesschülerrats (LSR) Brandenburg. Für einen verhinderten Gast sprang spontan Jessica Euler vom Aktion Kinder- und Jugendschutz (AKJS) e.V. ein, der in ganz Brandenburg Elternmedienberatungen umsetzt.
Den Auftakt machte Jakob Stamm mit einem Einblick in die Lebensrealität Jugendlicher: Das Smartphone sei morgens das Erste und abends das Letzte, soziale Medien ein „massiv präsenter Teil des Lebens“. Sie dienten nicht nur der Kommunikation, sondern auch der Information. Gerade marginalisierten jungen Menschen, etwa queeren Jugendlichen im ländlichen Raum, böten Soziale Medien eine Community, die sie offline nicht hätten. Wer kein Social Media nutze, gerate schnell ins soziale Abseits. Seine klare Position, ganz im Sinne des Mottos des Landesschülerrats „Verstehen statt Verbieten“: Ein Verbot bringe nichts, denn „es gibt kein lückenloses Verbot“. Jugendliche, so stellte er humorvoll heraus, fänden immer eine Möglichkeit, technische Hürden zu umgehen. Die einzige Lösung sei Medienbildung von Anfang an, gepaart mit echter Verantwortungsübernahme der Plattformen.
Annemarie Wolff verschob den Fokus konsequent von den Jugendlichen zu den Anbietern. Das Thema betreffe alle, nicht nur junge Menschen – „nur weil ich mal Social Media benutzt habe, heißt das nicht, dass ich Expertin dafür bin“. Statt einer Verbots- und Pflichtdebatte über die Köpfe der Jugendlichen hinweg müsse die Politik die Tech-Konzerne in die Pflicht nehmen und ihre suchtfördernden Algorithmen regulieren. Ihre rhetorische Zuspitzung – „Warum habe ich mehr Angst vor Tech-Konzernen als vor jungen Menschen?“ – wurde zu einem der meistzitierten Sätze des Nachmittags. Zugleich berichtete sie von einem Fortschritt: Erstmals sei der digitale Raum als Lebensrealität im Brandenburger Koalitionsvertrag verankert, samt einer Sprecher*innenposition für digitale Teilhabe.
Falk Peschel ergänzte die strukturelle und bildungspolitische Sicht. Man habe es „versäumt, vor die Lage zu kommen“: Medienpädagogik sei chronisch unterrepräsentiert, schon in der Lehrkräfteausbildung werde kaum auf Medienkompetenz vorbereitet. Verbote seien stets die „Ultima Ratio“, der ein gesellschaftliches oder politisches Versagen vorausgehe. Mit Nachdruck wandte er sich gegen die Abwertung von Jugend-, Bildungs- und Kulturangeboten als bloß „freiwillige Leistungen“: Diese seien elementar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade im ländlichen Raum sei der digitale Raum für viele junge Menschen oft der einzige Ort der Vernetzung. Diesen Raum per Gesetz für Kinder und Jugendliche zu sperren, während gleichzeitig analoge Strukturen abgebaut würden, sei der falsche Weg.
Jessica Euler brachte die Perspektive der Eltern ein. Aus fast 15 Jahren Elternmedienberatung wisse sie, Eltern kämen vor allem mit Verunsicherung in die Veranstaltungen, denn sie müssten etwas erziehen, das sie aus ihrer eigenen Kindheit nicht kennen. Viele hätten sich ein Verbot gerade aus Hoffnung auf Entlastung gewünscht – das hätte jedoch eher mehr Fragen aufgeworfen und präventive Angebote womöglich zurückgedrängt. Wichtig sei, Eltern von Anfang an aufsuchend zu begleiten, etwa über Kinderärzt*innen. Als spannenden neuen Ansatz hob sie den Vorschlag der Expertenkommission hervor, das Phänomen der „digitalen Vernachlässigung“ rechtlich greifbar zu machen.
Dr. Kristian Kunow vertiefte die Regulierungsfrage. Ein möglicher Fehler der Vergangenheit sei das Haftungsprivileg, das Plattformen lange aus der Verantwortung für verbreitete Inhalte entlassen habe. Spätestens bei KI-generierten Inhalten müsse man die Plattformen selbst in die Verantwortung nehmen. Dies sei ein „Game Changer“, weil sie dann ihre eigene technologische Kompetenz für Rechtskonformität einsetzen müssten. Technologien wie KIVI können helfen; sie seien aber kein Allheilmittel.
Kristina Richter schließlich gab konkrete Empfehlungen für Familien und Schulen: Statt Abwertungen vorzunehmen („Zockst du schon wieder?“) brauche es echtes Interesse. In Schulen biete gerade der Verzicht auf ein pauschales Verbot die Chance, gemeinsam Regeln auszuhandeln und Schüler*innen mitbestimmen zu lassen. Erwachsene und Jugendliche könnten dabei voneinander lernen.
Auch das Publikum brachte sich mit seinen Fragen in die Diskussion ein. Mehrfach ging es um die Finanzierung und Verstetigung von Strukturen. Fokus der Fragen waren die Unterscheidung zwischen vermeintlich „freiwilligen“ und tatsächlich „dem Grunde nach pflichtigen“ Leistungen, die Notwendigkeit konkreter Vorgaben in den Ausführungsgesetzen, die Ausfinanzierung des bekannten 610-Stellen-Programms und eine bedarfsgerechte Jugendhilfeplanung in Zeiten knapper kommunaler Kassen.
Bilder von der Veranstaltung
Das Bildungspolitische Forum findet jährlich statt. Berichte und Themen aus den vergangenen Jahren finden Sie hier: https://medienbildung-brandenburg.de/project/bildungspolitisches-forum/













