Entwurf des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes aus Sicht der Medienbildung

Stellungnahme des Landesfachverbandes Medienbildung Brandenburg e.V. zum Entwurf des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg (BbgKJG) in der Fassung vom 02.05.2023

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat Fach- und Interessensverbände um eine Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg (BbgKJG) in der Fassung von 02. Mai 2023 gebeten. Für diese Gelegenheit möchte der Landesfachverband Medienbildung Brandenburg e.V. ausdrücklich danken. Gleichzeitig möchten wir den partizipativen Entstehungsprozess hervorheben, der besonders die Interessen junger Menschen in Brandenburg berücksichtigt. In diesem Zusammenhang danken wir Ihnen noch einmal ausdrücklich für das entgegengebrachte Vertrauen im Rahmen der Umsetzung und Auswertung einer Onlineumfrage unter Jugendlichen.

Zusätzlich positiv herausstellen wollen wir, dass zahlreiche Aspekte und Anliegen, die wir gemeinsam mit der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg, dem Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e.V., dem Landesjugendring Brandenburg e.V., der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Brandenburg e.V. sowie dem Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg in einer Stellungnahme vom 15.03.2022 formuliert haben, Einzug in den aktuellen Entwurf gefunden haben. Dieser gelungenen Praxis folgend haben erneut Landesverbänden und -einrichtungen in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendschutz eine gemeinsame Stellungnahme formuliert, die gewichtige und verbändeübergreifenden Anliegen umfasst. Wir möchten Sie bitten, mehr Zeit für aus unserer Sicht notwendige Diskussionen einzuplanen und stehen Ihnen in diesem Prozess sehr gern zur Verfügung.

Zusätzlich hat der lmb e.V. eine auf Aspekte der Medienbildung, Digitalisierung und des Jugendmedienschutzes fokussierende Stellungnahme formuliert. Dabei möchten wir ausdrücklich hervorheben, dass der Entwurf Medienkompetenz und Digitalisierung als ein wichtiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe anerkennt und diesem Umstand beispielsweise durch die Förderung einer Fachstelle Medienkompetenz Rechnung trägt. Dennoch bedarf es aus unserer Fachexpertise Änderungen. Unsere konkreten Vorschläge beziehen sich dabei auf insgesamt vier Themen- und Handlungsfelder, deren Trennung im vorliegenden Entwurf noch zu ungenau ausgeführt wird:

  1. Medienkompetenz und Medienbildung als eigenständiges und multiprofessionelles Angebot der Kinder- und Jugendhilfe sowie als Unterstützungsinstrument für pädagogische Nachbardisziplinen
  2. Digitalisierung als Mittel der Information für die Zielgruppen der Kinder- und Jugendhilfe
  3. Medienkompetenz als präventives Mittel des erzieherischen Jugendmedienschutzes
  4. Digitalisierung als Prozess- und Strukturinstrument.

Positiv hervorheben möchte wir die den jeweiligen Paragrafen beigefügten Begründungstexte, die in der Veröffentlichung des Gesetzes enthalten sein sollten.

Ausdrücklich möchten wir unsere Bereitschaft bekräftigen, Ihnen mit unserer Fachexpertise als landesweit agierender Fachverband mit mehr als 60 Mitgliedern, die ein breites Spektrum der Kinder- und Jugendhilfe darstellen, als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen, um Hintergründe zu Positionen darzustellen und den Blick der Praxis in den weiteren Prozess einzubringen.

Ihre Ansprechpartner*innen

Dr. Florian Kerkau20221026174702

Dr. Florian Kerkau

Geschäftsführer
13. Juni 2023