Am 27. Juni 2018 hat der Landtag Brandenburg die Kommunalverfassung um den Paragrafen 18a (nun §19) erweitert. Dieser regelt die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen und legt fest, dass Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Angelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte haben.
Sechs Jahre später, am 19.06.2024, wurde das Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz) verabschiedet. Auch dieses stärkt die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen.
Digitale Partizipationstools und Beteiligungsprozesse bieten eine gute Basis, um Kinder und Jugendliche in politische Diskussionen und (im besten Fall) in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Doch Partizipation muss – unabhängig ob analog oder digital – zunächst etabliert und dementsprechend geplant werden.
In dem Projekt des lmb wird erprobt, was es braucht, um ein digitales Beteiligungsinstruments wie die Jugendapp in einer Stadt zu etablieren. Und inwieweit eine solche jugendgerechte App einen Beitrag leisten kann, um die gesellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen in ihrer unmittelbaren Umgebung zu ermöglichen.
Warum die Einführung einer/der Jugendapp?
Teilhabemöglichkeiten stehen und fallen mit der Nähe zu institutionellen Kontexten und Angebotsstrukturen. „Praktiken der Aushandlung kollektiv bindender Entscheidungen erfahren junge Menschen konkret in institutionellen Kontexten wie Jugendverbänden, Vereinen, der Schule, dem Jugendzentrum oder dem Betrieb“ (BMFSFJ 2017, 229). Das kann eine Befragung zu politischen Themen sein, ein Diskussionsforum, das von Jugendlichen oder von Jugendarbeiter*innen moderiert wird oder eine Job-Börse. Auch Freiraum für die Setzung und mediale Präsentation eigener Themen. Für diese und andere Bedürfnisse bietet die Jugend-App einen passenden Rahmen, der individuell auf die Bedürfnisse der Heranwachsenden in den jeweiligen Sozialräumen angepasst werden kann.
Gerade in Anbetracht eines modernen „Gesetzes zur Förderung und zum Schutz junger Menschen“ für das Land Brandenburg, das unter anderem einen Fokus auf die konsequente Beteiligung Heranwachsender legt, kann die Einführung der Jugendapp einen entscheidenden Beitrag leisten, um Formen der digitalen Beteiligung und den damit verbundenen notwendigen Informationsprozessen zu etablieren.
Das Konzept des Schweizer Vereins Jugendarbeit.digital, der die Jugendapp gemeinsam mit Jugendlichen und vielen Partner*innen entwickelt hat und seit 2018 an vielen Standorten in der Schweiz, Österreich und Deutschland betreibt, beinhaltet einen begleiteten Prozess bei der Einführung der Jugendapp. Der Digitalisierungsprozess ist iterativ angelegt und partizipativ gestaltet und involviert alle relevanten Beteiligten: Jugendliche, Vereine, freie Träger der Jugendförderung, öffentliche Stellen der Jugendförderung sowie weiter Akteur*innen einer Stadt, des Dorfes, des Landkreiste, der Kommune oder einer einzelnen Einrichtung.
Die Jugendapp ist flexibel an lokale Bedürfnisse anpassbar, jugendgerecht, sicher und DSGVO-konform. Regelmäßige Netzwerktreffen und die Wartung der App stellen sicher, dass sie den aktuellen Standards entspricht und sich stetig weiterentwickelt.
Funktionen der Jugendapp
Beiträge
Wir konnten bereits erste Stolperfallen und aber auch Gelingensfaktoren für dieses Projekt erkennen. Nachzulesen in unseren Handlungsempfehlungen.
Weitere Informationen
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Ansprechpartner*innen
Isgard Walla
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Candy Jankowski
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