Digitale Jugendbeteiligung

Digitale Jugendbeteiligung

Mit der Verankerung von § 18a („Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“) in der Kommunalverfassung Brandenburgs wird festgehalten, was in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit schon lange Methode hat bzw. haben sollte. Doch Partizipation muss in jeder Einrichtung, z. B. in Verbindung mit einem Projekt, zunächst etabliert und dementsprechend geplant werden.

Junge Menschen sollen dazu ermutigt werden, aktiv und selbstbestimmt zu entscheiden, in welchem Kontext und in welchen digitalen Räumen sie aktiv kommunizieren. Der Kontakt mit Gleichaltrigen innerhalb von Projektgruppen kann die Auseinandersetzung mit und Bewertung von digitalen Öffentlichkeiten anregen. Darüber hinaus bieten digitale Partizipationstools und Beteiligungsprozesse im Netz eine gute Basis, um Kinder und Jugendliche in politische Diskussionen und (im besten Fall) in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

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